Vertretung in Steuerangelegenheiten
Ihr gesetzlicher Vertreter in der Schweiz
Je nachdem, ob Sie Endkunden in der Schweiz haben oder nicht, greift eine der Varianten der Steuervertretung:
Steuervertretung in der Schweiz
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen einen Teil Ihres Umsatzes in der Schweiz realisieren und dieser 100.000 CHF (weltweit) übersteigt, unterliegt Ihre Geschäftstätigkeit der Mehrwertsteuerpflicht (Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung). Dies betrifft nicht den Export von Waren, sondern nur die Erbringung von Dienstleistungen. Die Schweizer Behörden verlangen daher eine Steuervertretung in der Schweiz. Der Steuervertreter muss als rechtmäßiger Sitz der vertretenen Gesellschaft fungieren und seinen Sitz in der Schweiz haben.
Eine korrekte Deklaration der Mehrwertsteuer ist sehr wichtig, um Schwierigkeiten mit der Schweizer Steuerverwaltung zu vermeiden. Ein Steuervertreter beschleunigt den gesamten Registrierungsprozess und hilft substanziell beim Bewältigen der Importformalitäten.
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Rückerstattung der Mehrwertsteuer für in der Schweiz von ausländischen Unternehmen gezahlte Beträge
Prodigo bietet auch die Möglichkeit, die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer zurück zu fordern (Quelle : Eidgenössische Steuerverwaltung). Wenn der zurückzuforderde Mehrwertsteuerbetrag 500 CHF pro Jahr übersteigt, können Sie die Schweizer Mehrwertsteuer auf die von Ihrem Unternehmen bezahlten Kosten (für Treibstoff, Lagerung, Hotelaufenthalte, usw.) zurückerhalten. Basierend auf den Originalrechnungen fungiert Prodigo für Sie als Steuervertreter bei den Schweizer Steuerbehörden und erstattet die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer zurück.
Wenn Sie sich für Prodigo entscheiden, profitieren Sie auch von einem Ansprechpartner in der Schweiz für alle anderen geschäftlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Exporten.