Entsendung von Arbeitnehmern
Prodigo unterstützt Sie bei der Entsendung Ihrer Arbeitskräfte im Rahmen eines Projektes in die Schweiz.
Die Schweiz ergreift flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union, um ihren Arbeitsbinnenmarkt vor Sozial- und Lohndumping zu schützen.
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Dienstleistungen durch vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern erbringen, sind daher gesetzlich verpflichtet, bestimmte Mindestanforderungen an Löhne und Arbeitsbedingungen in Bezug auf den Tätigkeitsbereich und den Ort der Arbeitsleistung einzuhalten. Zudem müssen entsandte Arbeitnehmer in bestimmten Branchen wie Bau, Reinigung oder Hotellerie mindestens 8 Tage vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Schweiz angemeldet werden.
Prodigo kümmert sich um die Durchführung der notwendigen administrativen Verfahren für die Entsendung Ihrer Arbeitnehmer, um den schweizerischen Anforderungen zu entsprechen:
- Anmeldung der Arbeitnehmer an den zuständigen schweizerischen Dienst;
- Anpassung der Löhne an die in der/den betroffenen Branche(n) erforderlichen Mindestlöhne;
- Einhaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage);
- Kontakt mit den Öffentlichen Diensten des Schweizer Kantons, in dem das Projekt realisiert wird, sowie mit den Aufsichtsbehörden.
Möchten Sie mehr über die Entsendung von Arbeitnehmern in der Schweiz erfahren? Klicken Sie hier!